Wartungsplan
Europäischer Wartungsplan
Der europäische Wartungsplan gilt in folgenden Ländern:
Österreich, Andorra, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Ungarn, Deutschland, Grönland, Griechenland, Dänemark, Irland, Island, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Vereinigtes Königreich, Finnland, Frankreich, Kroatien, Montenegro, Tschechien, Schweiz, Schweden, Estland.
Für alle übrigen Länder gilt der internationale Wartungsplan.

1) Je nachdem, was zuerst eintritt.
2) Bei übermäßigem Verbrauch, Undichtigkeiten oder Verschleiß die entsprechenden Arbeiten mit Zustimmung des Kunden durchführen.

Zusatzarbeiten.
Bei schweren Einsatzbedingungen oder wenn es durch besondere örtliche Bedingungen erforderlich ist, verkürzen sich die Wartungsintervalle.
2) Bei übermäßigem Verbrauch, Undichtigkeiten oder Verschleiß die entsprechenden Arbeiten mit Zustimmung des Kunden durchführen.
Internationaler Wartungsplan
Der internationale Wartungsplan gilt in Ländern, die nicht im europäischen Wartungsplan aufgeführt sind.

1) Je nachdem, was zuerst eintritt.
3) Bei übermäßigem Verbrauch, Undichtigkeiten oder Verschleiß die entsprechenden Arbeiten mit Zustimmung des Kunden durchführen.

Zusatzarbeiten.
Bei schweren Einsatzbedingungen oder wenn es durch besondere örtliche Bedingungen erforderlich ist, verkürzen sich die Wartungsintervalle.
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