Starten und Fahren

Anhängerbetrieb

~2Min. Lesezeit

WARNHINWEISE

Zum Ziehen eines Wohnwagens oder eines anderen Anhängers muss das Fahrzeug mit einer zugelassenen Anhängerkupplung und einer entsprechenden Elektroanlage ausgestattet sein.

Die Montage der Anhängerkupplung muss von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.

Falls erforderlich sind spezielle äußere und/oder zusätzliche Außenspiegel gemäß der Straßenverkehrsordnung anzubringen.

Beachten Sie, dass ein Anhänger die Steigfähigkeit verringert sowie Brems- und Überholweg verlängert. Das Ausmaß hängt vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs mit Anhänger ab.

Beim Bergabfahren einen niedrigen Gang einlegen, anstatt dauerhaft die Bremse zu betätigen.

Die Stützlast des Anhängers auf die Anhängerkupplung verringert die Zuladung des Fahrzeugs um denselben Wert. Um sicherzugehen, dass das zulässige Gesamtgewicht (laut Fahrzeugschein) nicht überschritten wird, ist das Gewicht des voll beladenen Anhängers einschließlich Zubehör und persönlichem Gepäck zu berücksichtigen.

In jedem Land sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrzeuge mit Anhänger einzuhalten. Die Höchstgeschwindigkeit darf jedoch 100 km/h nicht überschreiten.

Eine eventuell vorhandene elektrische Feststellbremse oder ein anderes Zusatzgerät (z. B. elektrische Seilwinde usw.) muss direkt über die Batterie mit einer Leitung von mindestens 2,5 mm² Querschnitt versorgt werden.

Außer den elektrischen Verbindungen darf nur die Stromversorgung der elektrischen Anhängerbremse und die Leitung der Innenbeleuchtung des Anhängers mit einer Leistung von höchstens 15 W an die Fahrzeugelektrik angeschlossen werden. Für die elektrischen Anschlüsse ist ein entsprechender Sicherungskasten mit einer Batterieleitung von mindestens 2,5 mm² Querschnitt zu verwenden.

Auf der Anhängerkupplung ist ein geeigneter Stabilisator zu verwenden.

WARNUNG Zusätzliche Verbraucher außer der Außenbeleuchtung (elektrische Feststellbremse, elektrische Seilwinde usw.) dürfen nur bei laufendem Motor betrieben werden.

WARNUNG Die Montage der Anhängerkupplung ist von einer Fiat-Vertragswerkstatt durchführen zu lassen.

HINWEIS

115) Das ABS des Fahrzeugs steuert die Bremsanlage des Anhängers nicht. Deshalb ist auf rutschigen Fahrbahnen besondere Vorsicht geboten.

116) Die Bremsanlage des Fahrzeugs darf auf keinen Fall verändert werden, um die Anhängerbremse anzusteuern. Die Bremsanlage des Anhängers muss vollständig unabhängig vom hydraulischen System des Fahrzeugs sein.

Testen Sie sich

Ein kurzes Quiz zum Fiat Punto: Zu jeder Antwort gibt es eine Erklärung und einen Link zur Handbuchseite.