Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs
In diesem Abschnitt werden Verfahren zum Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit einem gewerblichen Abschleppdienst beschrieben. Sind Getriebe und Antriebsstrang funktionsfähig, können liegengebliebene Fahrzeuge auch wie unter „Freizeit-Abschleppen“ im Abschnitt „Starten und Fahren“ beschrieben geschleppt werden.

Geeignete Abschlepp- oder Hebeausrüstung ist erforderlich, um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden. Verwenden Sie nur Abschleppstangen und andere Geräte, die für diesen Zweck ausgelegt sind, und befolgen Sie die Anweisungen des Geräteherstellers. Die Verwendung von Sicherheitsketten ist zwingend vorgeschrieben. Befestigen Sie die Abschleppstange oder andere Abschleppvorrichtung an den tragenden Hauptstrukturteilen des Fahrzeugs, nicht an Stoßfängern oder den zugehörigen Halterungen. Die jeweils geltenden staatlichen und örtlichen Gesetze für geschleppte Fahrzeuge sind zu beachten.
Wenn Sie während des Abschleppens Zusatzeinrichtungen (Scheibenwischer, Entfroster usw.) benutzen müssen, muss sich der Zündschalter in Stellung ON/RUN befinden, nicht in Stellung ACC.
Ist die Fahrzeugbatterie entladen, finden Sie im Abschnitt „Schalthebel-Notentriegelung“ unter „Was tun im Notfall“ Anweisungen, wie das Automatikgetriebe zum Abschleppen aus der Stellung PARK geschaltet werden kann.
Unsachgemäßes Abschleppen kann das Fahrzeug beschädigen.
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