Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs
In diesem Abschnitt werden Verfahren zum Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs durch einen gewerblichen Abschleppdienst beschrieben. Wenn Getriebe und Antriebsstrang funktionsfähig sind, können liegengebliebene Fahrzeuge auch so abgeschleppt werden, wie unter „Freizeit-Schleppen“ im Abschnitt „Starten und Fahren“ beschrieben.

Geeignete Abschlepp- oder Hebeausrüstung ist erforderlich, um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden. Verwenden Sie nur Abschleppstangen und andere Geräte, die für diesen Zweck ausgelegt sind, und befolgen Sie die Anweisungen des Geräteherstellers. Die Verwendung von Sicherheitsketten ist zwingend vorgeschrieben. Befestigen Sie die Abschleppstange oder andere Abschleppvorrichtung an den tragenden Hauptstrukturteilen des Fahrzeugs, nicht an Stoßfängern oder den zugehörigen Halterungen. Die jeweils geltenden staatlichen und örtlichen Gesetze für geschleppte Fahrzeuge sind zu beachten.
Wenn Sie während des Abschleppens Zusatzeinrichtungen (Scheibenwischer, Entfroster usw.) benutzen müssen, muss sich der Zündschalter in Stellung ON/RUN befinden, nicht in Stellung ACC.
Wenn die Fahrzeugbatterie entladen ist, lesen Sie unter „Schalthebel-Notentriegelung“ im Kapitel „Was tun im Notfall“ nach, wie das Automatikgetriebe für das Abschleppen aus der Stellung PARK gebracht wird.
• Wenn das abgeschleppte Fahrzeug eine Lenkunterstützung benötigt, muss sich der Zündschalter in Stellung ON/RUN oder ACC befinden, nicht in Stellung LOCK/OFF.
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