Sicht

Tagfahrlicht

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Tagfahrlicht, in bestimmten Ländern vorgeschrieben, das sich beim Starten des Motors automatisch einschaltet und das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar macht.

Diese Funktion wird wie folgt gewährleistet:

- in Ländern, in denen sie gesetzlich vorgeschrieben ist, durch Einschalten des Abblendlichts zusammen mit dem Standlicht und der Kennzeichenbeleuchtung; diese Funktion kann nicht deaktiviert werden.
- in anderen Ländern, in denen sie vorgesehen ist, durch die Verwendung spezieller Leuchten (Glühlampen oder LEDs); diese Funktion kann über das Konfigurationsmenü des Fahrzeugs aktiviert oder deaktiviert werden.

Der Lichtschalter muss in Stellung „0“ oder „AUTO“ (Tagmodus) stehen. Die Deaktivierung des Tagfahrlichts wird nach Betätigung des Lichtschalters oder nach dem nächsten Motorstart wirksam; die Aktivierung wirkt sofort.

Die Instrumente und Bedienelemente (Kombiinstrument, Multifunktionsdisplay, Bedienteil der Klimaanlage usw.) werden nicht beleuchtet, außer im Nachtmodus mit manueller oder automatischer Scheinwerferschaltung.

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