Verbraucherinformationen und Meldung von Sicherheitsmängeln

Ermittlung der Verträglichkeit von Reifen- und Fahrzeugtragfähigkeit

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Die Summe der Höchsttraglasten aller vier Reifen muss das maximal zulässige Gesamtgewicht des beladenen Fahrzeugs („GVWR“) übersteigen. Außerdem muss die Summe der Höchsttraglasten der beiden Vorderreifen und der beiden Hinterreifen die maximal zulässige Achslast des beladenen Fahrzeugs je Achse („GAWR“) übersteigen. Die serienmäßigen Reifen sind so ausgelegt, dass diese Bedingungen erfüllt werden.

Das maximal zulässige Gesamtgewicht des beladenen Fahrzeugs wird als Gross Vehicle Weight Rating (GVWR) bezeichnet. Die maximal zulässige Achslast je Achse wird als Gross Axle Weight Rating (GAWR) bezeichnet. GVWR und GAWR je Achse sind auf dem Fahrzeug-Zulassungsschild an der Fahrertür angebracht.

GVWR sowie GAWR für Vorder- und Hinterachse werden nicht nur durch die Höchsttraglast der Reifen bestimmt, sondern auch durch die zulässige Belastbarkeit von Federung, Achsen und anderen Karosserieteilen des Fahrzeugs.

Das bedeutet, dass das Fahrzeug nicht zwingend bis zur auf der Reifenflanke angegebenen Höchsttraglast beladen werden darf.

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