Verbraucherinformationen

Manipulation des Geräuschminderungssystems verboten

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Das Bundesrecht verbietet folgende Handlungen oder deren Veranlassung:

  1. Das Entfernen oder Funktionsunfähigmachen einer Vorrichtung oder eines Konstruktionselements zur Geräuschminderung durch eine Person (außer zu Wartungs-, Reparatur- oder Austauschzwecken), das an einem neuen Fahrzeug vor dem Verkauf bzw. der Auslieferung an den Endkunden oder während des Betriebs verbaut ist, oder
  2. Die Nutzung des Fahrzeugs, nachdem eine solche Vorrichtung oder ein solches Konstruktionselement von einer Person entfernt oder funktionsunfähig gemacht wurde.

Als Manipulation gelten insbesondere die folgenden Handlungen:

  • Entfernen oder Durchlöchern des Schalldämpfers, der Trennwände, der Krümmerrohre, des Funkenfängers (falls vorhanden) oder eines anderen Bauteils, das Abgase führt.
  • Ersetzen der Auspuffanlage oder des Schalldämpfers durch eine Anlage oder einen Schalldämpfer, die bzw. der nicht mit demselben modellspezifischen Code gekennzeichnet ist wie der auf dem Geräuschemissions-Informationsaufkleber des Motorrads angegebene Code und nicht nach den entsprechenden EPA-Geräuschnormen zertifiziert ist.
  • Entfernen oder Durchlöchern des Luftfiltergehäuses, des Luftfilterdeckels, der Trennwände oder eines anderen Bauteils, das Ansaugluft führt.

Beim Austausch von Teilen am Motorrad empfiehlt Suzuki, Original-Suzuki-Ersatzteile oder gleichwertige Teile zu verwenden.

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