Verbraucherinformationen
Manipulation des Geräuschminderungssystems verboten
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Das Bundesrecht verbietet folgende Handlungen oder deren Veranlassung:
- Das Entfernen oder Funktionsunfähigmachen einer Vorrichtung oder eines Konstruktionselements zur Geräuschminderung durch eine Person (außer zu Wartungs-, Reparatur- oder Austauschzwecken), das an einem neuen Fahrzeug vor dem Verkauf bzw. der Auslieferung an den Endkunden oder während des Betriebs verbaut ist, oder
- Die Nutzung des Fahrzeugs, nachdem eine solche Vorrichtung oder ein solches Konstruktionselement von einer Person entfernt oder funktionsunfähig gemacht wurde.
Als Manipulation gelten insbesondere die folgenden Handlungen:
- Entfernen oder Durchlöchern des Schalldämpfers, der Trennwände, der Krümmerrohre, des Funkenfängers (falls vorhanden) oder eines anderen Bauteils, das Abgase führt.
- Ersetzen der Auspuffanlage oder des Schalldämpfers durch eine Anlage oder einen Schalldämpfer, die bzw. der nicht mit demselben modellspezifischen Code gekennzeichnet ist wie der auf dem Geräuschemissions-Informationsaufkleber des Motorrads angegebene Code und nicht nach den entsprechenden EPA-Geräuschnormen zertifiziert ist.
- Entfernen oder Durchlöchern des Luftfiltergehäuses, des Luftfilterdeckels, der Trennwände oder eines anderen Bauteils, das Ansaugluft führt.
Beim Austausch von Teilen am Motorrad empfiehlt Suzuki, Original-Suzuki-Ersatzteile oder gleichwertige Teile zu verwenden.
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