Ab dem 1.11.2012 müssen Reifenhersteller die neue EU-Verordnung (EG) 1222/2009 (Reifenkennzeichnungsverordnung) einhalten. Die Reifenkennzeichnungsverordnung schreibt vor, dass Angaben zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Abrollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel aufgedruckt werden. Ziel ist es, die Sicherheit sowie die ökologische und wirtschaftliche Effizienz des Straßenverkehrs zu erhöhen, indem sicherere, leisere und kraftstoffsparendere Reifen eingesetzt werden. Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben für sieben Klassen von A bis G.
Es gibt 3 verschiedene Kategorien:
1 -
Rollwiderstand
Erläuterungen. Siehe → Anker.
2 -
Nasshaftung
Erläuterungen. Siehe → Anker.
3 -
Geräuschemission
Erläuterungen. Siehe → Anker.
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