Ablagen

Hinweise zur Beförderung von Gepäck

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  • Schwere Gegenstände im Gepäckraum möglichst an den Rückenlehnen platzieren.

    Sicherstellen, dass die Rückenlehnen ordnungsgemäß verriegelt sind. Werden Gegenstände übereinander gestapelt, die schwersten unten platzieren.

  • Gegenstände im Gepäckraum gegen Verrutschen sichern.
  • Beim Transport von Gegenständen im Gepäckraum dürfen die Rückenlehnen der Rücksitze nicht nach vorne geklappt sein.
  • Das Gepäck darf nicht über die Oberkante der Rückenlehnen hinausragen.
  • Auf der Gepäckraumabdeckung und auf dem Armaturenbrett dürfen keine Gegenstände abgelegt werden; der Sensor im oberen Bereich des Armaturenbretts darf nicht abgedeckt werden.
  • Die Ladung darf die Bedienung der Pedale, der Feststellbremse und des Schalthebels nicht behindern oder die Bewegungsfreiheit des Fahrers einschränken. Im Fahrgastraum dürfen keine ungesicherten (nicht befestigten) Gegenstände transportiert werden.
  • Nicht mit geöffneter Heckklappe (oder geöffnetem Kofferraumdeckel) fahren.
  • Die Zuladung ist die Differenz zwischen dem zulässigen Gesamtgewicht (siehe Typenschild) und dem Leergewicht des fahrbereiten Fahrzeugs. Detaillierte Angaben zum Leergewicht finden sich im Kapitel Technische Daten. Gemäß den Vorschriften umfasst das Leergewicht das geschätzte Gewicht des Fahrers (68 kg), des Gepäcks (7 kg) und aller Betriebsflüssigkeiten (Kraftstofftank zu 90 % gefüllt).

    Zusätzliche Sonder- und Zubehörausstattung erhöht das Leergewicht des Fahrzeugs.

  • Gepäck auf dem Dach erhöht die Anfälligkeit des Fahrzeugs für seitliche Windböen und verschlechtert das Fahrverhalten durch den höher liegenden Schwerpunkt. Die Ladung gleichmäßig verteilen und mit Gurten sichern. Reifendruck und Fahrgeschwindigkeit an die Ladebedingungen anpassen. Die Zurrgurte regelmäßig prüfen und nachspannen.

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