Kindersicherung

Allgemeine Hinweise zu Kindersitzen

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Obwohl die Sicherheit Ihrer Kinder eines der wichtigsten Kriterien bei der Konstruktion Ihres CITROËN-Fahrzeugs ist, hängt sie auch von Ihnen ab.

Für maximale Sicherheit beachten Sie bitte folgende Vorsichtsmaßnahmen:

- Gemäß europäischen Vorschriften müssen alle Kinder unter 12 Jahren oder mit einer Körpergröße unter 1,50 m in zugelassenen Kindersitzen mitfahren, die ihrem Gewicht entsprechen, auf Sitzen mit Dreipunkt-Sicherheitsgurt oder ISOFIX-Befestigungen *,
- statistisch gesehen sind die Rücksitze die sichersten Plätze in Ihrem Fahrzeug für die Beförderung von Kindern,
- ein Kind mit einem Gewicht von weniger als 9 kg muss sowohl auf dem Vordersitz als auch auf dem Rücksitz „rückwärts gerichtet“ befördert werden.

CITROËN empfiehlt, Kinder auf den Rücksitzen Ihres Fahrzeugs mitfahren zu lassen:

- „rückwärts gerichtet“ bis zum Alter von 2 Jahren,
- „vorwärts gerichtet“ ab einem Alter von 2 Jahren.

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Ein kurzes Quiz zum Citroen DS3: Zu jeder Antwort gibt es eine Erklärung und einen Link zur Handbuchseite.