Kindersicherung

Allgemeine Hinweise zu Kindersitzen

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Die Sicherheit der beförderten Kinder war für CITROËN bereits bei der Konzeption des Fahrzeugs von besonderer Bedeutung; sie hängt jedoch in hohem Maße von den Fahrzeugnutzern selbst ab.

Daher unbedingt die nachfolgend beschriebenen Empfehlungen beachten:

  • Gemäß europäischer Gesetzgebung müssen alle Kinder unter 12 Jahren oder mit einer Körpergröße unter 150 cm in zugelassenen, gewichtsgerechten Kindersitzen auf Sitzen mit Sicherheitsgurten oder ISOFIX*-Befestigungen befördert werden,
  • statistisch sind die hinteren Sitzplätze der sicherste Ort im Fahrzeug für die Beförderung von Kindern,
  • Ein Kind unter 9 kg muss vorne und hinten zwingend entgegen der Fahrtrichtung befördert werden.
CITROËN empfiehlt, Kinder auf den hinteren Sitzen des Fahrzeugs zu befördern:
  • "Entgegen der Fahrtrichtung" bis zum 3. Lebensjahr,
  • "In Fahrtrichtung" ab dem 3. Lebensjahr.

* Die Regeln für die Kindermitnahme sind in den jeweiligen landesspezifischen Vorschriften festgelegt. Bitte informieren Sie sich über die in Ihrem Land geltenden Vorschriften.

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Ein kurzes Quiz zum Citroen DS3: Zu jeder Antwort gibt es eine Erklärung und einen Link zur Handbuchseite.