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Abschleppen zu Freizeitzwecken – Modelle mit Zweiradantrieb

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Das Abschleppen zu Freizeitzwecken ist NUR erlaubt, wenn die Hinterräder NICHT auf dem Boden stehen. Dies kann mit einem Abschleppdolly oder einem Fahrzeuganhänger erfolgen. Bei Verwendung eines Abschleppdollys wie folgt vorgehen:

1. Den Dolly gemäß den Anweisungen des Herstellers ordnungsgemäß am Zugfahrzeug befestigen.

2. Die Hinterräder auf den Abschleppdolly fahren.

3. Feststellbremse fest anziehen. Getriebe in PARK schalten.

4. Die Hinterräder gemäß den Anweisungen des Herstellers des Abrollwagens ordnungsgemäß am Abrollwagen sichern.

5. Zündschlüssel abziehen.

6. Eine geeignete, für das Abschleppen vorgesehene Klemmvorrichtung anbringen, um die Vorderräder in Geradeausstellung zu sichern.

Das Abschleppen mit allen vier Rädern auf dem Boden ist NUR dann zulässig, wenn die Gelenkwelle ausgebaut ist. Wird mit aufliegenden Hinterrädern abgeschleppt, während die Gelenkwelle angeschlossen ist, entstehen schwere Getriebeschäden.

Während des Aus- und Einbaus der Gelenkwelle muss die Feststellbremse fest angezogen sein und die Räder müssen gegen Wegrollen gesichert sein.

Die Feststellbremse muss angezogen bleiben, sofern das Fahrzeug nicht sicher und ordnungsgemäß am Zugfahrzeug angehängt ist oder die Gelenkwelle vollständig wieder eingebaut ist. Die korrekten Verfahren für Aus- und Einbau der Gelenkwelle, einschließlich Ausrichtung bzw. Position der Flansche, Verwendung von Schraubensicherungsmittel und vorgeschriebene Anzugsdrehmomente der Schrauben usw., erfahren Sie bei Ihrem autorisierten Händler.

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