Ältere Kinder und Kinderrückhaltesysteme

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Kinder, die zwei Jahre alt sind oder aus ihrem Kindersitz mit Umbaufunktion für Fahrtrichtung entgegen der Fahrt herausgewachsen sind, können im Fahrzeug in Fahrtrichtung mitfahren. Kindersitze für Fahrtrichtung und Kindersitze mit Umbaufunktion, die in Fahrtrichtung montiert werden, sind für Kinder bestimmt, die älter als zwei Jahre sind oder die Gewichts- oder Größengrenze für die Montage entgegen der Fahrtrichtung überschritten haben. Kinder sollten so lange wie möglich in einem Kindersitz mit Gurtsystem in Fahrtrichtung sitzen, bis zur höchsten Gewichts- oder Größengrenze des Kindersitzes. Auch diese Kindersitze werden im Fahrzeug durch den Becken-/Schultergurt oder das LATCH-Kinderrückhaltesystem mit unteren Verankerungen befestigt. Siehe „Untere Verankerungen und Haltegurt für Kinder (LATCH)“.

Alle Kinder, deren Gewicht oder Größe über der Grenze für die Montage in Fahrtrichtung liegt, sollten eine Sitzerhöhung mit Gurtführung verwenden, bis die Sicherheitsgurte des Fahrzeugs richtig passen. Kann das Kind mit gebeugten Knien über der Sitzkante sitzen, während der Rücken an der Rückenlehne anliegt, ist keine Sitzerhöhung mehr nötig. Kann es das nicht, sollte es eine Sitzerhöhung mit Gurtführung verwenden. Kind und Sitzerhöhung mit Gurtführung werden im Fahrzeug durch den Becken-/Schultergurt gesichert.

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