Halten im Notfall
Die Warnblinkanlage sollte immer eingeschaltet werden, wenn Sie wegen einer Panne oder eines Ereignisses auf oder in der Nähe der Fahrbahn anhalten.

Die Warnblinkanlage warnt andere Verkehrsteilnehmer, dass Ihr Fahrzeug eine Gefahr für den Verkehr darstellen kann.
Nähern Sie sich ihm mit besonderer Vorsicht.
Drücken Sie die Taste der Warnblinkanlage, dann blinken alle Fahrtrichtungsanzeiger. Gleichzeitig blinken die Kontrollleuchten der Warnblinkanlage im Kombiinstrument.
HINWEIS
Die Fahrtrichtungsanzeiger funktionieren nicht, wenn die Warnblinkanlage eingeschaltet ist.
Informieren Sie sich über die örtlichen Vorschriften zur Verwendung der Warnblinkanlage, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird, um sicherzustellen, dass Sie nicht gegen das Gesetz verstoßen.
Halteklammer für das Warndreieck (Schrägheck)
Das Warndreieck sollte an der Seitenverkleidung des Gepäckraums aufbewahrt und mit einem Riemen gesichert werden.

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