Elektromagnetische Verträglichkeit
Ihr Mazda wurde geprüft und erfüllt die Anforderungen der UN-Regelung Nr. 10*1 hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit. Funkgeräte (z. B. Mobiltelefone, Amateurfunkgeräte usw.) dürfen nur dann in Ihr Fahrzeug eingebaut werden, wenn sie die in der folgenden Tabelle angegebenen Parameter erfüllen.
*1 EKG steht für Europäische Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (englisch UNECE oder ECE).
Jeder Fahrzeugnutzer ist dafür verantwortlich, nur elektronische Geräte zu verwenden, die den geltenden örtlichen Vorschriften entsprechen. Alle Zusatzeinrichtungen sollten von entsprechend geschultem Fachpersonal eingebaut werden.
VORSICHT
- Bauen Sie keine Relais, Mikrofone, Lautsprecher oder sonstige Bauteile im Wirkungsbereich des Airbag-Systems ein.
- Befestigen Sie das Antennenkabel nicht an der elektrischen Anlage des Fahrzeugs, an Kraftstoff- oder Bremsleitungen. Verlegen Sie das Antennenkabel nach Möglichkeit nicht parallel zu Kabelbäumen.
- Halten Sie zwischen dem Antennenkabel und Versorgungsleitungen sowie allen elektrischen Modulen und Airbags einen Abstand von mindestens 100 mm ein.
- Verwenden Sie nicht den Zigarettenanzünder oder eine zusätzliche Steckdose als Stromquelle für Funkgeräte.

Position der Antennen:
- rechte vordere Dachhälfte
- linke vordere Dachhälfte
- mittlerer Dachbereich
- beide Seiten der Heckklappe (Schrägheck)

*1 Nur bei Bluetooth
HINWEIS
Überprüfen Sie nach dem Einbau von Funksendern, ob sie den Betrieb anderer elektronischer Fahrzeugmodule stören, sowohl während der Übertragung als auch im Bereitschaftszustand.
Prüfen Sie alle elektrischen Geräte:
bei eingeschalteter Zündung (Stellung ON)
bei laufendem Motor
während einer Probefahrt mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten.
Testen Sie sich
Ein kurzes Quiz zum Mazda 2: Zu jeder Antwort gibt es eine Erklärung und einen Link zur Handbuchseite.