Fahrzeugpflege

Änderung von Reifen- und Radgröße, Radabdeckungen, Schneeketten

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Änderung der Reifen- und Radgröße

Werden Reifen einer anderen Größe als werkseitig montiert verwendet, kann es erforderlich sein, den Tachometer neu zu programmieren und weitere Fahrzeugänderungen vorzunehmen.

Nach dem Umrüsten auf eine andere Reifengröße das Schild mit den Reifendrücken austauschen lassen.

Warnung:
Die Verwendung ungeeigneter Reifen oder Räder kann zu Unfällen führen und erlischt die Typgenehmigung des Fahrzeugs.

Radabdeckungen

Es müssen Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die werkseitig für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind und alle relevanten Anforderungen an die Rad- und Reifenkombination erfüllen. Sind die verwendeten Radabdeckungen und Reifen nicht werkseitig zugelassen, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Bremskühlung nicht beeinträchtigen.

Warnung:
Die Verwendung ungeeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann zu plötzlichem Druckverlust und dadurch zu Unfällen führen.

Reifenketten

Tyre chains
Reifenketten Reifenketten sind nur an den Vorderrädern zulässig.

Immer feingliedrige Ketten verwenden, die die Lauffläche und die Innenseiten des Reifens (einschließlich Kettenverschluss) um nicht mehr als 10 mm erhöhen.

Warnung:
Beschädigungen können zu einem Reifenplatzer führen.
Reifenketten sind bei den Reifengrößen 195/60 R 15, 215/45 R 17 und 225/35 R 18 nicht zulässig. Reifenketten sind nur bei Reifen der Größe 185/60 R 15 an Fahrzeugen mit Sportfahrwerk zugelassen. Wir empfehlen, sich an eine Werkstatt zu wenden, um zu klären, ob Ihr Fahrzeug mit einem Sportfahrwerk ausgestattet ist.

Die Verwendung von Reifenketten ist am Notrad nicht zulässig.

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