Motor

Beschreibung der Geräuschemissionsregelung

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Manipulation der Geräuschregelung verboten: Nach örtlichem oder bundesweitem Recht ist es untersagt, folgende Handlungen selbst vorzunehmen oder zu veranlassen:

  • das Entfernen oder Außerbetriebsetzen einer Vorrichtung oder eines Konstruktionselements durch eine Person, die nicht zu Wartungs-, Reparatur- oder Austauschzwecken handelt, sofern diese zur Geräuschregelung an einem neuen Fahrzeug vor dessen Verkauf oder Auslieferung an den Endkunden oder während des Betriebs eingebaut wurde, oder
  • die Nutzung des Fahrzeugs, nachdem eine solche Vorrichtung oder ein solches Konstruktionselement von einer Person entfernt oder außer Betrieb gesetzt wurde.
Als Manipulation gelten insbesondere die folgenden Handlungen:
  • Entfernen oder Durchlöchern des Schalldämpfers, der Trennwände, der Krümmerrohre, des Funkenfängers (falls vorhanden) oder eines anderen Bauteils, das Abgase führt.
  • Entfernen oder Durchstoßen des Luftfiltergehäuses, des Luftfilterdeckels, von Leitblechen oder anderen Bauteilen, die Ansaugluft führen.
  • Ersetzen der Auspuffanlage oder des Schalldämpfers durch eine Anlage oder einen Schalldämpfer, die bzw. der nicht mit demselben modellspezifischen Code gekennzeichnet ist wie der Code auf dem Geräuschemissions-Informationsaufkleber des Motorrads.

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