Wenn und falls

Hinweise zum Abschleppen

~3Min. Lesezeit
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise

Abschleppseil oder Anhängerkupplung

Das Abschleppen mit einer Anhängerkupplung ist einfacher und sicherer. Verwenden Sie ein Abschleppseil nur, wenn Sie keine Anhängerkupplung haben.

Das Abschleppseil sollte leicht elastisch sein, um die Belastung beider Fahrzeuge zu verringern. Es empfiehlt sich, ein Abschleppseil aus Kunstfaser oder einem ähnlich elastischen Material zu verwenden.

Befestigen Sie das Abschleppseil oder die Abschleppstange nur an den dafür vorgesehenen Abschleppösen oder an der Anhängerkupplung.

Fahrzeuge mit werkseitig montierter Anhängerkupplung dürfen nur Abschleppstangen verwenden, die speziell für die Montage an einem Kugelkopf ausgelegt sind.

Wenn Ihr Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgeschleppt werden muss:

Prüfen Sie, ob das Fahrzeug abgeschleppt werden darf

  • Die Zündung einschalten.
  • Schalten Sie den Schalthebel in die Leerlaufstellung.
  • Schleppen Sie das Fahrzeug nicht schneller als 50 km/h ab.
  • Schleppen Sie das Fahrzeug nicht weiter als 50 km ab.

Wenn Ihr Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgeschleppt werden muss:

Prüfen Sie, ob das Fahrzeug abgeschleppt werden darf

  • Die Zündung einschalten.
  • Stellen Sie den Wählhebel auf N.
  • Schleppen Sie das Fahrzeug nicht schneller als 50 km/h ab.
  • Schleppen Sie das Fahrzeug nicht weiter als 50 km ab.
  • Wenn ein Abschleppwagen verwendet wird, muss das Fahrzeug mit angehobenen Vorderrädern abgeschleppt werden. Beachten Sie die Hinweise zum Abschleppen von Fahrzeugen mit Allradantrieb (4MOTION).

Abschleppen von Fahrzeugen mit Allradantrieb (4MOTION)

Fahrzeuge mit Allradantrieb (4MOTION) dürfen mit einer Anhängerkupplung oder einem Abschleppseil abgeschleppt werden. Wenn das Fahrzeug mit angehobener Hinter- oder Vorderachse abgeschleppt wird, muss der Motor ausgeschaltet sein, da sonst der Antriebsstrang beschädigt werden könnte.

Bei Fahrzeugen mit Doppelkupplungsgetriebe DSG® lesen und beachten Sie die Hinweise zum Abschleppen von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe.

Wann darf Ihr Fahrzeug nicht abgeschleppt werden?

  • Wenn das Getriebe aufgrund eines Schadens kein Schmiermittel mehr enthält.
  • Bei leerer Batterie bleibt die Lenkung blockiert. Die elektronische Feststellbremse und das elektronische Lenkradschloss, sofern aktiviert, können dann nicht gelöst werden.
  • Wenn die Abschleppstrecke länger als 50 km ist – gilt nur für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
  • Wenn die Lenkfunktion oder die Bewegungsfreiheit der Räder nicht gewährleistet werden kann, z. B. nach einem Unfall.

Beachten Sie beim Abschleppen eines anderen Fahrzeugs Folgendes:

  • Gesetzliche Vorschriften einhalten.
  • Beachten Sie die Hinweise zum Abschleppen in der Betriebsanleitung des anderen Fahrzeugs.

Das Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn die elektronische Feststellbremse ausgeschaltet ist und gegebenenfalls das elektronische Lenkradschloss entriegelt ist. Bei Ausfall der Stromversorgung oder Störungen in der Elektrik müssen Sie unter Umständen den Motor mit Starthilfekabeln starten, um die elektronische Feststellbremse und das elektronische Lenkradschloss zu lösen.

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