Räder, Reifen, Radeinstellung

Übereinstimmungsbescheinigung

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Der Fahrzeughersteller muss für alle Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M1) eine EG-Typgenehmigung beantragen.

Auf Grundlage dieser Typgenehmigung wird eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt.

Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug der EG-Betriebserlaubnis entspricht und in jedem EU-Land ohne Einzelgenehmigung zugelassen werden kann. Die Ausstellung gilt für alle Fahrzeuge, die gemäß der EG-Betriebserlaubnis hergestellt wurden. Diese Fahrzeuge haben ein EG-Typschild (schwarzer Aufkleber) im Bereich der Fahrertür oder bei älteren Fahrzeugen im Motorraum. Die Übereinstimmungsbescheinigung hat dieselbe Bedeutung wie die Betriebserlaubnis, daher sollte das Original nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. In der Übereinstimmungsbescheinigung sind zusätzliche technische Daten und alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

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