Räder, Reifen, Radeinstellung
Gesetzliche Bestimmungen
In diesem Handbuch: Räder, Reifen, Radeinstellung
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| Der Hersteller besitzt eine allgemeine Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug einschließlich aller Teile sowie für spezifische Nachrüstungen (allgemeine Betriebserlaubnis gemäß § 20 StVZO oder EU-Typgenehmigung). Eine Nachrüstung von Rädern und Reifen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Folgende Punkte sind zu beachten: Sind Rad- und Reifengrößen einschließlich Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol in der allgemeinen Betriebserlaubnis oder EU-Typgenehmigung enthalten, darf diese Rad-/Reifenkombination am Fahrzeug montiert werden. Siehe → Kapitel „Übereinstimmungsbescheinigung“. Es ist nicht erforderlich, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination zu montieren. Alle Kombinationen in der allgemeinen Betriebserlaubnis oder EU-Typgenehmigung dürfen am Fahrzeug montiert werden. Siehe → Kapitel „Übereinstimmungsbescheinigung“. Für die empfohlenen Nachrüstungen liegt keine allgemeine Betriebserlaubnis gemäß § 22 StVZO vor (siehe Genehmigungsbescheinigung). Sind die Räder und/oder Reifen nicht in der allgemeinen Betriebserlaubnis oder EU-Typgenehmigung enthalten, kann das Fahrzeug nicht gemäß den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nachgerüstet werden. Diese Aussagen beziehen sich auf die gesetzlichen Bestimmungen in der Europäischen Union. Eine Vollständigkeit wird nicht garantiert. Außerhalb der Europäischen Union gelten andere gesetzliche Bestimmungen. Die Tabellen der Genehmigungsbescheinigung zeigen die empfohlenen und vom technischen Prüfdienst geprüften Rad- und Reifenkombinationen für die Fahrzeuge sowie die dabei zu beachtenden Bedingungen. Die Verwendung von Original-Scheibenrädern an einem Fahrzeug, für das sie nicht freigegeben sind, ist unzulässig. Die hier aufgeführten möglichen Nachrüstungen sind Kombinationen, die die Anforderungen an Fahrverhalten und Verkehrssicherheit erfüllen. Sie beruhen auf praktischen Erprobungen und werden daher empfohlen. Beachten Sie die Hinweise zu Fahrzeugpapieren ab dem 01.10.2005. Siehe → Kapitel „Fahrzeugpapiere ab 01.10.2005“. |
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