Hinweis zu Daten, die von Fahrzeugsteuergeräten aufgezeichnet werden
Lesen und beachten Sie zuerst die einführenden Informationen und Sicherheitshinweise⇒
Einführung in das ThemaIhr Fahrzeug ist nicht ausgestattet mit einem Ereignisdatenspeicher (EDR).
EDRs, manchmal auch Unfalldatenspeicher genannt, werden von einigen Herstellern ausdrücklich zu dem Zweck eingebaut, Daten für die Auslesung nach einem Unfall oder Crash-Ereignis zu erfassen.
Einige landesrechtliche Bestimmungen beschränken das Auslesen oder Herunterladen von Daten, die von EDRs gespeichert werden, ohne Zustimmung des Eigentümers, sofern diese Geräte ausdrücklich zur Datenauslesung nach einem Unfall oder Crash-Ereignis eingebaut wurden.
Obwohl Ihr Fahrzeug nicht mit einem EDR ausgestattet ist, verfügt es über eine Reihe elektronischer Steuergeräte für verschiedene Fahrzeugsysteme, etwa Motorsteuerung, Abgasregelung, Airbags und Sicherheitsgurte.
Diese elektronischen Steuergeräte zeichnen auch während des normalen Fahrzeugbetriebs Daten für Diagnose- und Reparaturzwecke auf. Ihre Aufzeichnungsfähigkeit beschränkt sich auf Daten (es werden keine Töne aufgezeichnet). Tatsächlich werden nur kleine Datenmengen über einen sehr begrenzten Zeitraum aufgezeichnet oder gespeichert, wenn ein Steuergerät einen Systemfehler erkennt. Einige der gespeicherten Daten können sich auf Fahrzeuggeschwindigkeit, Fahrtrichtung oder Bremsvorgänge sowie auf die Nutzung und Funktion des Rückhaltesystems bei einem Unfall beziehen. Gespeicherte Daten können nur mit speziellen Geräten ausgelesen und heruntergeladen werden.
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