Hinweise zu Rad und Reifen

Gesetzliche Bestimmungen

~2Min. Lesezeit

Der Hersteller erhält die allgemeine Typgenehmigung für das gesamte Fahrzeug einschließlich aller Teile sowie für spezifische Nachrüstungen (allgemeine Betriebserlaubnis gemäß § 20 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) bzw. EU-Typgenehmigung). Nachrüstungen an Rädern und Reifen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Folgende Punkte sind zu beachten: Sind Rad- und Reifengrößen sowie Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitssymbol in der allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung enthalten, kann diese Rad-/Reifen-Kombination am Fahrzeug montiert werden. Siehe → Kapitel „Übereinstimmungsbescheinigung“. Es ist nicht erforderlich, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifen-Kombination zu montieren. Alle Kombinationen in der allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung können am Fahrzeug montiert werden. Siehe → Kapitel „Übereinstimmungsbescheinigung“. Für die empfohlenen Nachrüstungen liegt keine allgemeine Betriebserlaubnis gemäß § 22 StVZO vor (siehe Genehmigungsbescheinigung). Sind die Räder und/oder Reifen nicht in der allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung enthalten, darf das Fahrzeug nicht gemäß den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nachgerüstet werden. Diese Aussagen beziehen sich auf die gesetzlichen Vorschriften in der Europäischen Union. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit übernommen. Außerhalb der Europäischen Union gelten andere gesetzliche Vorschriften. Die Tabellen der Genehmigungsbescheinigung zeigen die empfohlenen und vom Technischen Prüfdienst geprüften Rad-/Reifen-Kombinationen für die Fahrzeuge sowie gleichzeitig die zu berücksichtigenden Bedingungen. Die Verwendung von Original-Scheibenrädern an einem Fahrzeug, dem sie nicht zugeordnet sind, ist unzulässig. Die hier aufgeführten möglichen Nachrüstungen sind Kombinationen, die die Anforderungen an Fahrverhalten und Verkehrssicherheit erfüllen. Sie sind Ergebnisse praktischer Tests und werden deshalb empfohlen. Beachten Sie die Hinweise zu Fahrzeugpapieren für Neufahrzeuge seit dem 01.10.2005. Siehe → Kapitel „Fahrzeugpapiere seit 01.10.2005“.

Testen Sie sich

Ein kurzes Quiz zum Volkswagen Touran: Zu jeder Antwort gibt es eine Erklärung und einen Link zur Handbuchseite.