Zusätzliches Rückhaltesystem

Aufprallsensoren und Airbag-Kontrollleuchte

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GEFAHR

Veränderungen oder Zubehöranbauten an der Fahrzeugvorderseite (einschließlich Motorhaube, Stoßfängersystem, Rahmen, vordere Karosseriestruktur, Abschleppösen und Motorhaubenscharniere) können die Leistung des Airbagsystems beeinträchtigen und das Verletzungsrisiko erhöhen. Nehmen Sie keine Veränderungen an der Fahrzeugvorderseite vor und bauen Sie dort kein Zubehör an.

Das Airbag-Steuergerät überwacht die Betriebsbereitschaft der Sicherheitseinrichtungen sowie der Aufprallsensoren. Die Betriebsbereitschaft des Sicherheitssystems wird durch die Kontrollleuchte im Kombiinstrument angezeigt; ist die Kontrollleuchte defekt, ertönt ein Ersatzwarnton. Airbags erfordern keine regelmäßige Wartung.

Eine Störung des Systems wird auf eine oder mehrere der folgenden Arten angezeigt:

Die Kontrollleuchte für die Betriebsbereitschaft leuchtet nicht sofort nach dem Einschalten der Zündung auf.
  • Die Kontrollleuchte für Betriebsbereitschaft blinkt oder leuchtet dauerhaft.
  • Es ertönen fünf Signaltöne in Folge. Die Tonfolge wird regelmäßig wiederholt, bis die Störung, die Kontrollleuchte oder beides behoben ist.
Tritt eines dieser Ereignisse auf, auch nur zeitweise, lassen Sie das Rückhaltesystem sofort bei einem autorisierten Händler reparieren. Wird es nicht repariert, funktioniert das System bei einem Aufprall möglicherweise nicht richtig. Siehe Beifahrerairbag.

Die Gurtstraffer und das Frontairbag-Rückhaltesystem sind so ausgelegt, dass sie auslösen, wenn das Fahrzeug eine so starke Längsverzögerung erfährt, dass das Airbagsteuergerät eine Rückhalteeinrichtung auslöst.

Wenn die Gurtstraffer oder die Frontairbags bei einem Unfall für beide Vordersitzpassagiere nicht ausgelöst haben, bedeutet das nicht unbedingt, dass das System defekt ist. Vielmehr bedeutet es, dass das Airbagsteuergerät die Unfallbedingungen (Aufprallschwere und Gurtnutzung) nicht als ausreichend für die Auslösung der betreffenden Rückhalteeinrichtungen eingestuft hat.
  • Die Frontairbags lösen nur bei Front- und Frontalschrägaufprallen aus (nicht bei Überschlägen sowie bei Seiten- oder Heckaufprallen), sofern der Aufprall nicht eine Längsverzögerung verursacht, die zur Auslösung führt.
  • Die Gurtstraffer sind so ausgelegt, dass sie bei Front- und Frontalschrägaufprallen auslösen.
  • Die Seitenairbags und die Kopfairbags (sofern vorhanden) lösen bei bestimmten Seitenaufprallen oder anderen Aufprallarten aus, sofern der Aufprall eine Auslösung verursacht.

Entsorgung von Airbags

Wenden Sie sich so bald wie möglich an eine autorisierte Werkstatt. Airbags müssen von qualifiziertem Fachpersonal entsorgt werden.

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