Starten und Fahren

Anforderungen für das Ziehen von Anhängern

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Um das richtige Einfahren der Antriebsstrangkomponenten Ihres neuen Fahrzeugs zu unterstützen, werden die folgenden Richtlinien empfohlen.

• Fahren Sie danach während der ersten 500 Meilen (805 km), in denen ein Anhänger gezogen wird, nicht über 80 km/h und beschleunigen Sie nicht mit Vollgas aus dem Stand.

Dies hilft dem Motor und anderen Teilen des Fahrzeugs, sich bei höheren Lasten einzufahren.

Führen Sie die im „Wartungsplan“ aufgelisteten Wartungsarbeiten durch. Die richtigen Wartungsintervalle finden Sie im „Wartungsplan“. Überschreiten Sie beim Ziehen eines Anhängers niemals die Werte für GAWR oder GCWR.

• Stellen Sie sicher, dass die Ladung im Anhänger gesichert ist und sich während der Fahrt nicht verschiebt. Bei nicht ausreichend gesicherter Ladung können dynamische Lastverlagerungen auftreten, die für den Fahrer schwer zu kontrollieren sind. Sie könnten die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren und einen Unfall verursachen.

• Beim Transport von Ladung oder beim Anhängerbetrieb das Fahrzeug und den Anhänger nicht überladen. Überladung kann zu Kontrollverlust, schlechter Leistung oder Schäden an Bremsen, Achse, Motor, Getriebe, Lenkung, Fahrwerk, Fahrzeugrahmen oder Reifen führen.

• Zwischen Fahrzeug und Anhänger müssen immer Sicherungsketten verwendet werden. Die Ketten stets an den Haltern der Anhängerkupplung befestigen. Die Ketten unter der Deichsel des Anhängers kreuzen und genügend Spiel für Kurvenfahrten lassen.

• Fahrzeuge mit Anhänger nicht an einem Gefälle abstellen. Beim Parken die Feststellbremse des Zugfahrzeugs anziehen. Das Getriebe des Zugfahrzeugs in Stellung PARK schalten. Bei Allradfahrzeugen sicherstellen, dass das Verteilergetriebe nicht in Stellung NEUTRAL steht. Die Anhängerräder immer blockieren oder unterkeilen.

• Das zulässige Gesamtzuggewicht (GCWR) darf nicht überschritten werden.

• Das Gesamtgewicht muss so auf Zugfahrzeug und Anhänger verteilt werden, dass die folgenden vier Werte nicht überschritten werden:
1. zulässiges Gesamtgewicht (GVWR)
2. Anhängelast (GTW)
3. zulässige Achslast (GAWR)
4. zulässige Stützlast der verwendeten Anhängerkupplung (diese Vorgabe kann es erschweren, stets einen Stützlastanteil von 10 % bis 15 % des Gesamtgewichts des Anhängers zu erreichen).

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