Gewichtsgrenzen
• Das Anhängergesamtgewicht darf niemals die in der Tabelle angegebene TWR überschreiten. • Das Gesamtgewicht des Gespanns darf niemals die in der Tabelle angegebene GCWR überschreiten.

• Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf niemals das auf dem Typschild angegebene GVWR überschreiten.
• Das zulässige Achslast-Gesamtgewicht an jeder Achse darf niemals die auf dem Typschild angegebene GAWR überschreiten.
• Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers über der ungebremsten TWR liegt, sind Auflaufbremsen am Anhänger erforderlich.
• Fahrzeuge mit Anhängerpaket: Wenn das Anhängergesamtgewicht über 2000 lbs. (907 kg) liegt, ist eine Pendelungsdämpfung mit ausreichender Leistung erforderlich.
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