Beim Fahren

Gewichtsgrenzen

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• Das Anhängergesamtgewicht darf niemals die in der Tabelle angegebene TWR überschreiten. • Das Gesamtgewicht des Gespanns darf niemals die in der Tabelle angegebene GCWR überschreiten.


• Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf niemals das auf dem Typschild angegebene GVWR überschreiten.

• Das zulässige Achslast-Gesamtgewicht an jeder Achse darf niemals die auf dem Typschild angegebene GAWR überschreiten.

• Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers über der ungebremsten TWR liegt, sind Auflaufbremsen am Anhänger erforderlich.

• Fahrzeuge mit Anhängerpaket: Wenn das Anhängergesamtgewicht über 2000 lbs. (907 kg) liegt, ist eine Pendelungsdämpfung mit ausreichender Leistung erforderlich.

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