Klimaanlage mit Kältemittel R134a

Einteilung der Absaug- und Befüllgeräte in Gruppen

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Gruppe 3:

Tragbare Absaug- und Befüllgeräte, die die Klimaanlage mit einem fest installierten Druckgasbehälter verbinden. Der fest installierte Druckgasbehälter wird mit Kältemittel oder einem Kältemittel-Öl-Gemisch befüllt. Das tragbare Absaug- und Befüllgerät wird anschließend dauerhaft an den Druckbehälter angeschlossen. Gemäß § 3 Absatz 5 Nr. 3 der Druckbehälterverordnung gelten in diesem Fall die Begriffe „Druckgasbehälter“ und „Druckbehälter“ als gleichwertig.

Befüllgeräte benötigen:

keine Erlaubnis

keine Prüfung durch eine befugte Stelle, da das Gas im Druckgasbehälter gespeichert wird, der einem Druckbehälter entspricht. (Einrichtungen zum Befüllen von Druckgasbehältern mit Kältemittel aus diesen Druckbehältern, die für die Verwendung durch Dritte bestimmt sind, bedürfen wiederum einer Erlaubnis und unterliegen der Prüfung durch eine befugte Stelle.)Hinweis Die in Fahrzeugwerkstätten verwendeten Klimaservice- und Recyclinggeräte sind Absaug- und Befüllgeräte der Gruppe 3, die keine Erlaubnis benötigen, die aber nur von fachkundigem Personal bedient werden dürfen. Hinweise zur Bedienung und Wartung dieser Geräte entnehmen Sie bitte der Dokumentation des Herstellers.

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