Rad- und Reifen-Ratgeber – Allgemeine Informationen
EU-Reifenlabel, Zusammenfassung
In diesem Handbuch: Rad- und Reifen-Ratgeber – Allgemeine Informationen
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Reifenhersteller müssen ihre Reifen seit dem 01. November 2012 gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 (Kennzeichnung von Reifen) kennzeichnen. Die Verordnung legt die Anforderungen an Referenzzeichen und die Darstellung der Informationen zu Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), Nasshaftung und äußerem Rollgeräusch auf einem standardisierten, zugelassenen EU-Label fest. Ziel ist es, Sicherheit sowie wirtschaftliche und ökologische Effizienz des Straßenverkehrs zu erhöhen, indem kraftstoffsparende, sichere und geräuscharme Reifen gefördert werden.
Das neue EU-Reifenlabel enthält festgelegte Daten in sieben Kategorien von A bis G.
Es gibt drei verschiedene Kategorien:
1 -
Rollwiderstand
Erläuterungen → Anker
2 -
Nasshaftung
Erläuterungen → Anker
3 -
Geräuschemissionen
Erläuterungen → Anker
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