Kältemittel R134a, Wartung

Kältemittel, Aufzeichnungen führen

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Hinweis Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten in Deutschland. In anderen Ländern können abweichende oder zusätzliche Gesetze und Vorschriften gelten.

Anschriften in anderen Ländern sind bei den jeweils zuständigen Behörden erhältlich.

Es wird daher empfohlen, die im Betrieb und bei der Wartung verwendeten Mengen aufzuzeichnen, damit sie auf Anfrage den Behörden vorgelegt werden können. Aufgrund einer Bestimmung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2005 muss in der EU kein Aufzeichnungsblatt mehr geführt werden. In Ländern, die nicht Mitglied der EU sind, können andere Bestimmungen gelten.

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