Anhängerhandbuch

Anhängererkennungs-Steuergerät -J345-

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Allgemeine Informationen

Das Anhängererkennungs-Steuergerät -J345- erkennt den „Anhängerbetrieb“ bei einem Leistungsabfall von mindestens 5 W → Hinweis und übermittelt diese Information über den CAN-Datenbus an verschiedene Steuergeräte. Das Bordnetz-Steuergerät -J519- und das Komfortsystem-Zentralsteuergerät -J393- liefern dem Anhängererkennungs-Steuergerät -J345- Informationen über den CAN-Datenbus.
  1. Zur Erkennung des „Anhängerbetriebs“ müssen mindestens die Blinkleuchten oder die Seitenmarkierungsleuchten eingeschaltet sein.
Informationen zum Prüfen von Steuergeräten, zur Fehlerdiagnose, zu Störungsanzeigen und zur Fehlersuche finden Sie unter → Elektrische Anlage; Rep. Gr.97.

Anhängererkennungs-Steuergerät -J345-, Nachrüstung

Die Nachrüstung eines von Volkswagen freigegebenen Anhängererkennungs-Steuergeräts -J345- ist möglich, kann aber aufgrund der Anbindung an den CAN-Datenbus des Fahrzeugs Probleme verursachen. Das Steuergerät muss danach im „Geführte Fehlersuche“ mit dem → Fahrzeugdiagnosetester codiert werden.Hinweis Der Einbau von Steuergerätelösungen von Drittanbietern, die nicht von Volkswagen freigegeben sind, wird nicht empfohlen. Der Einbau solcher Geräte führt zum Erlöschen der Garantie. Diese Geräte werden in der Regel an die Schlussleuchten angeschlossen und nicht in das Bordnetz eingebunden. Dies kann zu einer Fehldiagnose der Lampenüberwachung oder zu Störungen führen. Außerdem können gedimmte Leuchtmittel, etwa kombinierte Brems- und Schlussleuchten, nicht angesteuert werden.

Anhängererkennungs-Steuergerät -J345-, Codierung

Informationen zur Codierung finden Sie unter → Elektrische Anlage; Rep. Gr.97.

Testen Sie sich

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