ANHEBEN DES FAHRZEUGS

Hebebühne mit Plattform: Bevor Sie auf die Plattform auffahren, prüfen Sie, ob der Abstand zwischen Unterboden und Plattform ausreicht und ob Sie nicht daran hängen bleiben.
Die Auflager der Hebevorrichtung dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen am Unterboden des Fahrzeugs angesetzt werden.
Hebebühne mit Hebearmen: Die Greifarme der Hebebühne dürfen ebenfalls nur an diesen Stellen angesetzt werden.
Zur Vermeidung von Dellen wird die Verwendung von Gummizwischenlagen zwischen den Auflagern der Hebebühne und dem Unterboden dringend empfohlen.

Das Anheben am Ölwanne, am Getriebegehäuse, an der Hinter- oder Vorderachse ist nicht zulässig.
Die Ansatzpunkte der Hebebühnen-Greifarme vorne und hinten am Unterboden sind mit speziellen Kennzeichnungen markiert (siehe Abbildung).
Beim Einsatz der Hebebühne dürfen die Greifarme die Befestigung des Fahrwerks-Längslenkers nicht berühren, da sonst der Führungsmechanismus der Radaufhängung beschädigt werden kann.
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