Verkehrszeichen-Assistent
Der Verkehrszeichen-Assistent des Mercedes E-Klasse (4 Gen, W212, 2009–2016) erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote mit einer Kamera und zeigt diese im Kombiinstrument an. Das System warnt auch bei Falschfahrt und unterstützt so die Sicherheit. Empfehlungen zum richtigen Einsatz und zu möglichen Einschränkungen runden die Funktion ab.
Allgemeine Hinweise
Der Verkehrszeichen-Assistent zeigt dem Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit und Überholverbote im Kombiinstrument an. Bei Einfahrt in einen Straßenabschnitt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung wird eine Warnung ausgelöst. Der Verkehrszeichen-Assistent erfasst die Verkehrszeichen mit einem Kamerasystem
, das oben hinter der Frontscheibe befestigt ist. Darüber hinaus werden die im Navigationssystem hinterlegten Daten und allgemeine Verkehrsregeln herangezogen, um die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung zu ermitteln.
Auch ohne ein sichtbares Verkehrszeichen kann die Anzeige aktualisiert werden, wenn
- die Straße gewechselt wird (z. B. Autobahnauffahrt oder -ausfahrt)
- eine Ortsgrenze passiert wird, die in der digitalen Karte hinterlegt ist
- das letzte von der Kamera erkannte Verkehrszeichen nicht wiederholt wurde.
Verkehrszeichen mit einer Einschränkung durch ein Zusatzzeichen (z. B. bei Nässe) werden von der Kamera ebenfalls erkannt.
Die Verkehrszeichen werden nur dann mit der Einschränkung angezeigt, wenn- die Vorschrift mit der Einschränkung zu beachten ist oder
- der Verkehrszeichen-Assistent nicht sicher entscheiden kann, ob die Einschränkung zutrifft.
Der Verkehrszeichen-Assistent ist nicht in allen Ländern verfügbar. In diesem Fall wird die Anzeige
in der Assistenzgrafik angezeigt.
Wichtige Sicherheitshinweise
Der Verkehrszeichen-Assistent ist nur ein Hilfsmittel und kann Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote nicht immer richtig anzeigen. Die angebrachten Verkehrszeichen haben immer Vorrang vor der Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten.Das System kann in seiner Funktion beeinträchtigt oder vorübergehend nicht verfügbar sein
- bei schlechter Sicht, z. B. durch Schnee, Regen, Nebel oder Gischt
- bei Blendung, z. B. durch tief stehende Sonne
- bei Verschmutzung, Vereisung oder Beschlag der Frontscheibe im Bereich der Kamera
- bei schlecht erkennbaren Verkehrszeichen (Verschmutzung, Verdeckung, Schnee)
- bei unzureichender Beleuchtung der Verkehrszeichen in der Nacht
- bei deutigen Beschilderungen (z. B. Verkehrszeichen in Baustellen oder benachbarten Fahrspuren)
- bei fehlerhafter oder nicht aktueller Information in der digitalen Straßenkarte des Navigationssystems.
Hinweisfunktion ein- oder ausschalten
Wenn Sie im Bordcomputer die Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten eingeschaltet haben, werden die Verkehrsvorschriften (Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote) im Kombiinstrument jeweils für fünf Sekunden angezeigt. Die Falschfahrwarnung und die Anzeige der Schilder für Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbote bleiben auch dann aktiv, wenn die Anzeige deaktiviert wurde.
Die Hinweisfunktion des Verkehrszeichen-Assistenten mit dem Bordcomputer einschalten .
Anzeige im Kombiinstrument
Assistenzgrafik anzeigen
Mit dem Bordcomputer die Funktion Assistenzgrafik aufrufen .
Die Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten wählen.
Geschwindigkeitsbegrenzung mit Überholverbot
Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
und ein Überholverbot
.
Geschwindigkeitsbegrenzung mit unbekannter Einschränkung
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, für die Einschränkung im Zusatzzeichen relevant ist | |
| Zusatzzeichen für unbekannte Einschränkung |
Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | |
| Zusatzzeichen bei Nässe |
Aufhebung des Überholverbots
Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
. Das Überholverbot wurde aufgehoben
. Das Verkehrszeichen für die Aufhebung des Überholverbots wird für fünf Sekunden angezeigt.
Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgehoben
.
Info
Die Einheit der Geschwindigkeitsbegrenzung (km/h oder mph) hängt von dem Land ab, in dem Sie fahren. Sie wird im Allgemeinen weder auf den Verkehrszeichen noch im Kombiinstrument wiedergegeben, ist aber bei der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu beachten.
Verbot der Einfahrt (Falschfahrwarnung)
Wenn der Verkehrszeichen-Assistent beim Passieren von Einfahrtverbotszeichen erkennt, dass Sie entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren, wird eine Warnmeldung im Kombiinstrument angezeigt. Zusätzlich hören Sie dann einen Warnton. Um eine Gefährdung von sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden, sollten Sie sofort Ihre Fahrtrichtung kontrollieren.
Info
Diese Funktion ist nicht in allen Ländern verfügbar.
Der Verkehrszeichen-Assistent der Mercedes E-Klasse W212 (Baujahre 2009–2016) erkennt Verkehrszeichen mit einer Kamera und unterstützt den Fahrer beim Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverboten. Auch Zusatzzeichen werden zuverlässig angezeigt.
Die Funktion trägt zu einem erhöhten Sicherheitsstandard bei und erleichtert die Orientierung im Straßenverkehr.
Frage: Wann kann der Verkehrszeichen-Assistent eingeschränkt funktionieren?
Antwort: Bei schlechter Sicht, Blendung oder verschmutzter Frontscheibe.
Frage: Was passiert beim Passieren eines Aufhebungszeichens?
Antwort: Das Aufhebungszeichen wird für fünf Sekunden angezeigt, bevor die reguläre Anzeige fortgesetzt wird.
Testen Sie sich
Ein kurzes Quiz zum Mercedes-Benz E-Class: Zu jeder Antwort gibt es eine Erklärung und einen Link zur Handbuchseite.