Klimaanlage mit Kältemittel R134a

Führen von Aufzeichnungen über Kältemittel

~1Min. Lesezeit

Hinweis Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten in der Bundesrepublik Deutschland. In anderen Ländern können andere oder zusätzliche Gesetze und Vorschriften gelten.

Quellen für andere Länder sind bei den zuständigen Behörden erhältlich.

Die bei Betriebs- und Wartungsarbeiten eingesetzten Mengen sind zu dokumentieren (siehe Kältemittel-Logbuch, → Volkswagen ServiceNet, Umweltschutz; Serviceheft; Emissionsschutz; Luftverunreinigende Stoffe, Kältemittel für Fahrzeugklimaanlagen) oder es ist ein Verwendungsnachweis zu führen, der den zuständigen Behörden auf Anfrage vorzulegen ist. Aufgrund der entsprechenden Gesetzgebung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2005 ist innerhalb der EU kein Protokollblatt mehr zu führen. In Ländern außerhalb der EU können andere gesetzliche Vorschriften gelten.

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