Rad- und Reifen-Ratgeber – Allgemeine Informationen
Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol V
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Tabelle → AnkerDie Reifenindustrie bietet inzwischen Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol „V“ an. Diese Reifen dürfen jedoch nur unter bestimmten Bedingungen bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit vmax = 240 km/h gefahren werden.Fahrzeuge mit V-ReifenFahrzeuge, die laut Fahrzeugschein V-Reifen erfordern, dürfen mit Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol V ohne Einschränkungen bis zu einer Geschwindigkeit von „v“max = 240 km/h gefahren werden.Fahrzeuge mit W-, Y- oder ZR-Reifen:Unter bestimmten Umständen dürfen Fahrzeuge, die laut Fahrzeugschein W-, Y- oder ZR-Reifen erfordern, nicht mit einer Geschwindigkeit von „v“max = 240 km/h gefahren werden.Warum?V-Sommerreifen und V-Winterreifen ohne besondere Kennzeichnung haben nur bis zu Geschwindigkeiten von 210 km/h 100 % ihrer maximalen Tragfähigkeit (laut Tragfähigkeitsindex „LI“). Eine Fahrt über 210 km/h ist mit V-Winterreifen nur möglich, solange die Maximallast der Reifen nicht überschritten wird. Die Tragfähigkeit der Reifen nimmt mit steigender Geschwindigkeit ab. Einige Fahrzeuge haben ein so hohes zulässiges Achshöchstgewicht und eine so hohe erreichbare Höchstgeschwindigkeit, dass die Tragfähigkeit der V-Reifen für Geschwindigkeiten bis 240 km/h nicht ausreicht.Beispiel: Reifen 205/55 R 16 91VDer Tragfähigkeitsindex (LI) 91 bescheinigt, dass dieser Reifen bis 210 km/h eine Tragfähigkeit von 615 kg je Reifen hat. Bei einer Geschwindigkeit von 240 km/h kann dieser Reifen nur eine Last von 560 kg tragen, d. h. die Achslast darf 1120 kg nicht überschreiten. Das Fahrzeug hat ein zulässiges Achshöchstgewicht von 1150 kg und eine erreichbare Höchstgeschwindigkeit von 232 km/h. Dieses Fahrzeug darf mit V-Winterreifen nur bis zu Geschwindigkeiten von 230 km/h gefahren werden.Dies gilt für alle V-Winterreifen ohne besondere Kennzeichnung.Winterreifen mit der Bezeichnung Extra Load XL → KapitelZulassungsvorschriften in der Bundesrepublik DeutschlandNur bei Verwendung von Winterreifen darf die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs über der durch das Geschwindigkeitssymbol des Reifens angegebenen Höchstgeschwindigkeit liegen. In diesem Fall muss an einer für den Fahrer gut sichtbaren Stelle ein Hinweisschild mit folgendem Inhalt angebracht werden: |
| Achtung! Winterreifen! |
| Höchstgeschwindigkeit … km/h |
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Ein kurzes Quiz zum Volkswagen Golf: Zu jeder Antwort gibt es eine Erklärung und einen Link zur Handbuchseite.
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