Batterie, Anlasser, Generator, Tempomat

Tiefentladene Batterien

~1Min. Lesezeit

WARNUNG Verletzungsgefahr. Beachten Sie alle Warnhinweise und Sicherheitsvorschriften. Siehe → Kapitel „Warnhinweise und Sicherheitsvorschriften“.
Eine Batterie gilt als „tiefentladen“, wenn die Ruhespannung unter 11,6 V liegt.
WARNUNG Batterien mit hellgelber Sichtanzeige müssen nicht geprüft oder geladen werden. Fremdstart darf nicht durchgeführt werden!

Beim Prüfen, Laden oder bei Starthilfe besteht Explosionsgefahr.

Diese Batterien müssen ersetzt werden.

Achtung

Tiefentladene Batterien frieren früher ein.

Eingefrorene Batterien dürfen nicht mehr verwendet werden.

Hinweis Tiefentladene Batterien in Fahrzeugen müssen vor der Auslieferung ausgetauscht werden. Vorhandene Schäden können nicht ausgeschlossen werden. Batterien, die über längere Zeit im Fahrbetrieb nicht genutzt wurden, zum Beispiel bei eingelagerten Fahrzeugen, entladen sich selbst. Bei tiefentladenen Batterien besteht der Elektrolyt fast vollständig aus Wasser, da der Säureanteil stark abgenommen hat. Tiefentladene Batterien sulfatieren, das heißt, alle Oberflächen der Batterieplatten verhärten. Der Sulfatierungsprozess lässt sich weitgehend rückgängig machen, wenn eine tiefentladene Batterie sofort wieder aufgeladen wird. Wird die Batterie nicht aufgeladen, verhärten die Platten weiter und die Aufnahmefähigkeit für Ladung nimmt ab. Dadurch sinkt die Leistung der Batterie.
  • Die Ruhespannung der Batterie prüfen. Siehe → Kapitel „Batterie, Laden“.

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