Technische Daten

Gewichte (in kg)

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Die angegebenen Gewichte gelten für das Grundfahrzeug ohne Sonderausstattung; sie variieren je nach Fahrzeugausstattung. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner der Marke.

Viertürige Ausführungen

Zulässige Gesamtmasse mit Beladung (MMAC) Zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs (MMTA) Gesamtzugmasse (MTR) Die Massen laut Hersteller-Typenschild (siehe Abschnitt „Typenschilder“ in Kapitel 6).
Anhängelast mit Bremse*

berechnet sich wie folgt: MTR - MMAC

Anhängelast ohne Bremse*

520

Zulässige Stützlast der Anhängerkupplung*

75

Zulässige Dachlast einschließlich Dachgepäckträger

80 (einschließlich Befestigungselemente)

* Anhängelast (Ziehen von Wohnwagen, Booten usw.). Das Ziehen ist untersagt, wenn der Wert MTR - MMAC null ist oder wenn der Wert MTR auf dem Hersteller-Typenschild null ist (oder nicht angegeben ist).

  • Beachten Sie die örtlichen gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Anhängelast, insbesondere die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Für weitere Informationen zur Auswahl der passenden Anhängerkupplung wenden Sie sich bitte an einen Vertragspartner der Marke.
  • Bei Fahrzeug mit Anhänger darf die Gesamtmasse des Zuges (Fahrzeug + Anhänger) nicht überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • Überschreitung der zulässigen Hinterachslast um bis zu 15 %,
  • Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse des Zuges (MMAC) um höchstens 10 % oder um bis zu 100 kg (je nachdem, welche der beiden Grenzen zuerst erreicht wird).

    In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns 100 km/h nicht überschreiten, und der Reifenfülldruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.

  • Die Motorleistung und damit die Steigfähigkeit nehmen mit zunehmender Höhe des befahrenen Geländes ab.

    Wir empfehlen daher, die maximale Zuladung ab einer Höhe von 1 000 m ü. NN um 10 % zu reduzieren und anschließend für jeweils weitere 1 000 m ü. NN um weitere 10 %.

Lastübertragung (gemäß den örtlichen Vorschriften) Wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs einschließlich Beladung nicht ausgeschöpft ist, können bis zu 300 kg mit Anhänger übertragen werden, jedoch innerhalb der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuggespanns.

Die angegebenen Gewichte gelten für das Grundfahrzeug ohne Sonderausstattung; sie variieren je nach Fahrzeugausstattung. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner der Marke.

Fünftürige Ausführungen

Zulässige Gesamtmasse mit Beladung (MMAC) Zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs (MMTA) Gesamtzugmasse (MTR)

Die Massen sind auf dem Typenschild des Herstellers angegeben (siehe Abschnitt „Typenschilder“ in Kapitel 6).

Anhängelast mit Bremse*

berechnet sich wie folgt: MTR - MMAC

Anhängelast ohne Bremse*

505

Zulässige Stützlast der Anhängerkupplung

75 (58 bei Ausführung mit LPG)

Zulässige Dachlast einschließlich Dachgepäckträger

80 (einschließlich Befestigungselemente)

* Anhängelast (Ziehen von Wohnwagen, Booten usw.). Das Ziehen ist untersagt, wenn der Wert MTR - MMAC null ist oder wenn der Wert MTR auf dem Hersteller-Typenschild null ist (oder nicht angegeben ist).

  • Beachten Sie die örtlichen gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Anhängelast, insbesondere die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Für weitere Informationen zur Auswahl der passenden Anhängerkupplung wenden Sie sich bitte an einen Vertragspartner der Marke.
  • Bei Fahrzeug mit Anhänger darf die Gesamtmasse des Zuges (Fahrzeug + Anhänger) nicht überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • Überschreitung der zulässigen Hinterachslast um bis zu 15 %,
  • Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse des Zuges (MMAC) um höchstens 10 % oder um bis zu 100 kg (je nachdem, welche der beiden Grenzen zuerst erreicht wird).

    In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns 100 km/h nicht überschreiten, und der Reifenfülldruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.

  • Die Motorleistung und damit die Steigfähigkeit nehmen mit zunehmender Höhe des befahrenen Geländes ab.

    Wir empfehlen daher, die maximale Zuladung ab einer Höhe von 1 000 m ü. NN um 10 % zu reduzieren und anschließend für jeweils weitere 1 000 m ü. NN um weitere 10 %.

Lastübertragung (gemäß den örtlichen Vorschriften) Wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs einschließlich Beladung nicht ausgeschöpft ist, können bis zu 300 kg mit Anhänger übertragen werden, jedoch innerhalb der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuggespanns.

Die angegebenen Gewichte gelten für das Grundfahrzeug ohne Sonderausstattung; sie variieren je nach Fahrzeugausstattung. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner der Marke.

Kombi-Ausführung
Zulässige Gesamtmasse mit Beladung (MMAC) Zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs (MMTA) Gesamtzugmasse (MTR)

Die Massen sind auf dem Typenschild des Herstellers angegeben (siehe Abschnitt „Typenschilder“ in Kapitel 6).

Anhängelast mit Bremse*

berechnet sich wie folgt: MTR - MMAC

Anhängelast ohne Bremse*

545

Zulässige Stützlast der Anhängerkupplung*

75

Zulässige Dachlast einschließlich Dachgepäckträger

80 (einschließlich Befestigungselemente)

* Anhängelast (Ziehen von Wohnwagen, Booten usw.). Das Ziehen ist untersagt, wenn der Wert MTR - MMAC null ist oder wenn der Wert MTR auf dem Hersteller-Typenschild null ist (oder nicht angegeben ist).

  • Beachten Sie die örtlichen gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Anhängelast, insbesondere die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Für weitere Informationen zur Auswahl der passenden Anhängerkupplung wenden Sie sich bitte an einen Vertragspartner der Marke.
  • Bei Fahrzeug mit Anhänger darf die Gesamtmasse des Zuges (Fahrzeug + Anhänger) nicht überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • Überschreitung der zulässigen Hinterachslast um bis zu 15 %,
  • Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse des Zuges (MMAC) um höchstens 10 % oder um bis zu 100 kg (je nachdem, welche der beiden Grenzen zuerst erreicht wird).

    In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns 100 km/h nicht überschreiten, und der Reifenfülldruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.

  • Die Motorleistung und damit die Steigfähigkeit nehmen mit zunehmender Höhe des befahrenen Geländes ab.

    Wir empfehlen daher, die maximale Zuladung ab einer Höhe von 1 000 m ü. NN um 10 % zu reduzieren und anschließend für jeweils weitere 1 000 m ü. NN um weitere 10 %.

Lastübertragung bei Kombi-Ausführung (gemäß den örtlichen Vorschriften) Wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs einschließlich Beladung nicht ausgeschöpft ist, können bis zu 340 kg mit Anhänger übertragen werden, jedoch innerhalb der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuggespanns.

Testen Sie sich

Ein kurzes Quiz zum Dacia Sandero / Logan: Zu jeder Antwort gibt es eine Erklärung und einen Link zur Handbuchseite.