Bedingungen, unter denen der Airbag nicht auslöst

• Bei bestimmten Kollisionen mit niedriger Geschwindigkeit lösen die Airbags möglicherweise nicht aus. Airbags sind in solchen Fällen nicht zur Auslösung vorgesehen, da sie dann keinen Vorteil bieten könnten, außer dem Schutz durch die Sicherheitsgurte bei solchen Kollisionen.

• Airbags sind nicht für die Auslösung bei Heckaufprallen ausgelegt, da die Insassen durch die Aufprallkraft nach hinten geschleudert werden. In diesem Fall bietet ein ausgelöster Airbag keinen zusätzlichen Nutzen.

• Frontairbags lösen bei einem Seitenaufprall möglicherweise nicht aus, da sich die Insassen in Richtung des Aufpralls bewegen. Bei einem Seitenaufprall bietet die Auslösung des Frontairbags daher keinen zusätzlichen Schutz für die Insassen.

• Bei einer Kollision unter einem Winkel kann die Aufprallkraft die Insassen in eine Richtung lenken, in der Airbags keinen zusätzlichen Nutzen bieten könnten. Daher können die Sensoren die Airbags nicht auslösen.

• Unmittelbar vor einer Kollision bremsen Fahrer oft stark. Durch dieses starke Bremsen senkt sich der vordere Teil des Fahrzeugs ab, wodurch es „unter“ das Fahrzeug mit höherer Bodenfreiheit gerät. In dieser „Unterfahr“-Situation lösen die Airbags möglicherweise nicht aus, da die Verzögerungskräfte, die von den Sensoren erfasst werden, bei solchen Unterfahrkollisionen erheblich verringert sein können.

• Frontairbags lösen bei einigen Überschlägen möglicherweise nicht aus, wenn das SRSCM feststellt, dass die Auslösung des Frontairbags keinen zusätzlichen Schutz für die Insassen bietet.

• Airbags lösen bei einer Kollision des Fahrzeugs mit Objekten wie Strommasten oder Bäumen möglicherweise nicht aus, wenn sich der Aufprallpunkt auf einen kleinen Bereich konzentriert und die Aufprallkraft nicht vollständig auf die Sensoren übertragen wird.
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