Fahrwerk, Achsen, Lenkung

Checkliste zur Beurteilung des Fahrwerks an Unfallfahrzeugen

~3Min. Lesezeit

Schäden am Fahrwerk können bei Reparaturen an tragenden und Federungsteilen von Unfallfahrzeugen unentdeckt bleiben. Unter bestimmten Umständen können diese unentdeckten Schäden im späteren Fahrbetrieb zu schwerwiegenden Folgeschäden führen. Daher müssen die folgenden Teile von Unfallfahrzeugen in der beschriebenen Art und Reihenfolge unabhängig von einer eventuell erforderlichen Achsvermessung geprüft werden. Wenn bei der Achsvermessung keine Abweichungen von den Vorgaben gemessen werden, liegen keine Verformungen des Fahrwerks vor.

Sicht- und Funktionsprüfung der Lenkung

Sichtprüfung auf Verformungen und Risse

Prüfung auf Spiel an Spurstangengelenken und Lenkgetriebe

Sichtprüfung auf Risse in den Manschetten

Elektrische und hydraulische Leitungen und Schläuche auf Scheuerstellen, Schnitte und Knicke prüfen.

Hydraulikleitungen, Gewindeverbindungen und Lenkgetriebe auf Undichtigkeiten prüfen.

Lenkgetriebe und Leitungen auf festen Sitz prüfen.

Funktion von Anschlag zu Anschlag einwandfrei prüfen, indem die Lenkung von einem Anschlag zum anderen bewegt wird. Dabei muss sich das Lenkrad mit gleichmäßiger Kraft und ohne Widerstand drehen lassen.

Sichtprüfung und Funktionsprüfung des Fahrwerks

Die Reihenfolge der folgenden Prüfschritte unbedingt einhalten!

Alle in den Montageübersichten dargestellten Bauteile auf Verformungen, Risse und sonstige Schäden prüfen.

Beschädigte Teile erneuern

Achsvermessung auf einem von Volkswagen AG freigegebenen Achsvermessungsstand durchführen

Sicht- und Funktionsprüfung von Rädern und Reifen

Rundlauf und Unwucht prüfen.

Reifen auf Schnitte und Schlagschäden in Lauffläche und an den Flanken prüfen. → Kapitel

Reifenfülldruck prüfen; Angaben zum vorgeschriebenen Reifenfülldruck finden sich auf einem Aufkleber an der B-Säule auf der Fahrerseite oder an der Innenseite der Tankklappe. Wenn Felge und/oder Reifen beschädigt sind, Reifen erneuern. Dies gilt auch, wenn die Umstände des Unfalls und die Fahrzeugschäden auf mögliche, nicht sichtbare Schäden hindeuten. Ein weiterer Faktor für die Entscheidung ist das Alter des Reifens. Reifen sollten nicht älter als 6 Jahre sein.

Im Zweifelsfall gilt immer Folgendes:

Wenn ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, müssen die Reifen erneuert werden.

Gesamtes Fahrzeug

Auch weitere Fahrzeugsysteme prüfen, z. B.:

Bremsanlage einschließlich ABS

Sichtprüfung und Funktionsprüfung von Abgasanlage und Insassenschutz

Vorgaben für Prüfung und Einstellung finden sich im jeweiligen Werkstatthandbuch in ELSA. Die hier beschriebene Unfallfahrzeugprüfung bezieht sich auf das Fahrwerk. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit für das gesamte Fahrzeug.

Elektronische Fahrzeugsysteme

Sicherheitsrelevante Systeme wie ABS/EDL, Airbags, elektronisch geregelte Federungssysteme, elektromechanische oder elektrohydraulische Lenkungen und andere Fahrerassistenzsysteme müssen mit dem → Fahrzeugdiagnosetester auf eventuell gespeicherte Fehlermeldungen ausgelesen werden. Wenn in den Fehlerspeichern der oben genannten Systeme Fehler gespeichert sind, diese gemäß den Anweisungen in den Werkstatthandbüchern in ELSA beheben. Nach den Reparaturen die Fehlerspeicher der betroffenen Systeme erneut auslesen, um sicherzustellen, dass die volle Funktion wiederhergestellt ist.

Testen Sie sich

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