Rad- und Reifen-Ratgeber – Allgemeine Informationen

COC-Dokument (EG-Konformitätsbescheinigung)

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Hersteller von Kraftfahrzeugen müssen für alle Personenkraftwagen der Klasse M1 eine EU-Betriebserlaubnis beantragen. Auf Grundlage dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung ausgestellt, das COC (Certificate of Conformity). Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug der EU-Betriebserlaubnis (EU-Typgenehmigung) entspricht, und kann in jedem EU-Land ohne individuelle Typprüfung zugelassen werden. Das Dokument wird für alle Fahrzeuge ausgestellt, die der EU-Betriebserlaubnis entsprechen. Diese Fahrzeuge besitzen ein EU-Typschild (schwarzer Aufkleber) im Bereich der Fahrertür oder bei älteren Fahrzeugen im Motorraum. Das COC-Dokument hat denselben Stellenwert wie die Zulassungsbescheinigung. Deshalb sollte das Original nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. Das COC-Dokument enthält detaillierte technische Daten und alle zulässigen Rad- und Reifenkombinationen.

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