Rad- und Reifen-Ratgeber – Allgemeine Informationen

Gesetzliche Voraussetzungen

~2Min. Lesezeit

Der Hersteller besitzt für das Gesamtfahrzeug mit allen Teilen für bestimmte Umrüstungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE nach § 20 StVZO – Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) und eine EU-Betriebserlaubnis. Umrüstungen von Rädern und Reifen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Ist die Größe von Rad und Reifen mit Angabe des Tragfähigkeitsindex und des Geschwindigkeitssymbols in der ABE und EU-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung des Fahrzeugs enthalten → Kapitel, kann diese Rad- und Reifenkombination problemlos am Fahrzeug montiert werden. Die im Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebene Rad- und Reifenkombination muss nicht montiert sein. Alle in der ABE oder EU-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung des Fahrzeugs → Kapitel genannten Kombinationen dürfen am Fahrzeug montiert werden. Für die empfohlenen Umrüstungen (siehe Anhang mit Angaben aus den Bescheinigungen) gibt es keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse nach § 22 StVZO. Sind die Räder und/oder Reifen nicht in der jeweiligen ABE oder EU-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung des Fahrzeugs enthalten, erfüllt das Fahrzeug nicht mehr die Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Diese Angaben beruhen auf den in der Europäischen Union geltenden Bedingungen; für ihre Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Außerhalb der Europäischen Union gelten teilweise andere gesetzliche Vorgaben. Die Tabellen im Anhang mit Angaben aus den Bescheinigungen zeigen die empfohlene Rad- und Reifenkombination für Fahrzeuge, die von einer technischen Prüfstelle abgenommen wurden, sowie die zu beachtenden Bedingungen. Die Verwendung von Original-Scheibenrädern an einem Fahrzeug, dem sie nicht zugeordnet sind, ist nicht zulässig. Die Liste möglicher Umrüstungen enthält Kombinationen, die die Anforderungen an das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit erfüllen. Sie beruhen auf praktischen Erprobungen und werden daher empfohlen. Siehe auch die neuen Fahrzeugpapiere, die ab dem 01.10.2005 ausgestellt wurden → Kapitel.

Testen Sie sich

Ein kurzes Quiz zum Volkswagen Golf: Zu jeder Antwort gibt es eine Erklärung und einen Link zur Handbuchseite.