Hinweise zum Betrieb von Anhängern

Anhängererkennungs-Steuergerät -J345-

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Allgemeine Beschreibung:

Das Anhängererkennungs-Steuergerät -J345- erkennt eine Leistungsaufnahme von mindestens 5 W → Hinweis „Anhänger angehängt“ und gibt diese Information über den CAN-Datenbus an verschiedene Steuergeräte weiter. Das Anhängererkennungs-Steuergerät -J345- empfängt Informationen (Regelung der Beleuchtung) vom Bordnetz-Steuergerät -J519- und vom Zentralsteuergerät für Komfortsystem -J393- über den CAN-Datenbus.
  1. Zum Erkennen des „Anhängers“ müssen die Blinkanlage oder das Standlicht eingeschaltet sein.
Informationen zur Prüfung des Steuergeräts, Fehleranzeigen und Fehlersuche finden sich im Werkstatthandbuch → Elektrik; Rep.-Gr. 97.

Nachrüsten des Anhängererkennungs-Steuergeräts -J345-

Die Nachrüstung eines Anhängererkennungs-Steuergeräts -J345- ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht einfach, da es an den CAN-Datenbus des Fahrzeugs angeschlossen werden muss. Das Steuergerät muss dann mithilfe der „Geführten Fehlersuche“ codiert werden → Fahrzeugdiagnosetester.Hinweis Es wird dringend empfohlen, auf alternative, im freien Handel erhältliche und nicht von Volkswagen freigegebene Steuergeräte ausnahmslos zu verzichten. Wird Ausrüstung dieser Art eingebaut, erlischt die Garantie. Diese werden in der Regel an die Heckleuchten angeschlossen und nicht in das Bordnetz des Fahrzeugs integriert, was weitaus sinnvoller wäre. Die Folge ist, dass unter anderem fehlerhafte Diagnosen der Glühlampenüberwachung oder Funktionsstörungen auftreten können. Außerdem können gedimmte Leuchtmittel (kombinierte Brems- und Schlussleuchte) nicht angesteuert werden.

Codieren des Anhängererkennungs-Steuergeräts -J345-

Das Codieren ist beschrieben unter → Elektrik; Rep.-Gr. 97.

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