Klimaanlage mit Kältemittel R134a

Klimaservicestation entleeren

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Hinweis Falls das Klimaanlagen-Servicegerät entleert werden muss (z. B. weil verunreinigtes Kältemittel abgesaugt wurde), sind grundsätzlich alle Filter und Trockner zu erneuern. Filter und Trockner erst unmittelbar vor dem Einbau aus der luftdichten Verpackung nehmen, um die Feuchtigkeitsaufnahme (hygroskopische Eigenschaft) so gering wie möglich zu halten. Kältemittelflaschen, die mit verunreinigtem, gebrauchtem Kältemittel befüllt wurden, werden als „Recyclingflaschen“ bezeichnet. Recyclingflaschen müssen vor der ersten Befüllung mit Kältemittel grundsätzlich evakuiert werden. Kältemittelflaschen, die Luft enthalten, dürfen nicht mit Kältemittel befüllt werden. Verschiedene Kältemittelarten dürfen nicht miteinander vermischt werden. Vermischte Kältemittel können nicht wiederaufbereitet werden. Sie müssen entsorgt werden. Ist die Zusammensetzung des Flascheninhalts unklar, ist der Kältemittel-Recycler darüber zu informieren.
WARNUNG Beim Befüllen von Recyclingflaschen (Druckgasbehälter) die geltenden Vorschriften, technischen Regeln und Gesetze beachten. Recyclingflaschen niemals überfüllen. Das Gaspolster (Expansionsraum) überfüllter Recyclingflaschen ist zu klein, um die Ausdehnung der Flüssigkeit bei Temperaturanstieg aufzunehmen. Die Flasche könnte bersten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit nur Recyclingflaschen mit eingebautem Sicherheitsablassventil verwenden. Recyclingflaschen müssen während des Befüllens auf einer kalibrierten Waage gewogen werden. Die maximal zulässige Füllmenge beträgt 75 % (Füllfaktor 0.75) des auf der Recyclingflasche angegebenen Füllgewichts (es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusammen mit dem Kältemittel Kältemittelöl in die Recyclingflasche gesaugt wird).

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