Unfalldiagnose
Vor Beginn der Karosseriereparatur eines Fahrzeugs, auch bei scheinbar leichtem Unfallschaden, sind folgende Prüfungen durchzuführen:
SICHTPRÜFUNG
Bei dieser Prüfung wird der Unterboden im Bereich der mechanischen Befestigungen und in den Knautsch- bzw. gefährdeten Zonen untersucht, um Verformungsfalten zu erkennen.
LEHRENPRÜFUNG
Die Sichtprüfung kann durch eine Lehrenprüfung ergänzt werden, mit der sich durch symmetrischen Vergleich bestimmte Verformungen messen lassen (Einzelheiten zu jedem Prüfpunkt siehe Abschnitt Richtbank weiter unten).
PRÜFUNG DER FAHRWERKSGEOMETRIE
Dies ist die einzige Prüfung, mit der festgestellt werden kann, ob der Aufprall das Fahrverhalten des Fahrzeugs beeinflusst hat.
Wichtig: Im Grenzfall darf die Prüfung der Fahrwerksteile, die ebenfalls verformt sein könnten, nicht vernachlässigt werden.
Grundsätzlich darf kein geschweißtes Karosserieteil ersetzt werden, ohne sicherzustellen, dass der Unterboden durch den Aufprall nicht beschädigt wurde.

LEHRENMESSPUNKTE
Punkt G1:
Hinterer Teil des vorderen Längsträgers.

Ausgangsbezug für die Prüfung der Punkte (C) und (C1).
Punkte C und C1:
Vordere Hilfsrahmenbefestigung und vorderes Längsträgerende.

Punkt G:
Hinteres Ende des vorderen Längsträgers.

Ausgangsbezug für die Prüfung der Punkte (A) und (B).
Punkt B:
Vorderer Punkt der Hinterachse.

Punkt J:
Hinteres Ende des hinteren Längsträgers.
Rechte Seite

Erfordert die teilweise Demontage der Befestigungsschelle des Auspufftopfs.
Linke Seite

Erfordert die teilweise Demontage der Befestigung des Tankeinfüllstutzens.
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