Kältemittel R134a, Wartung

A/C-Servicestation entleeren

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Achtung Besteht der Verdacht, dass dem Kältemittelkreislauf chemische Mittel zum Abdichten von Undichtigkeiten zugesetzt wurden, Klimaservicestation nicht anschließen und Kältemittel nicht absaugen. Dichtmittel im Kühlmittelkreislauf bilden Ablagerungen, die die Funktion der Klimaanlage beeinträchtigen und zum Ausfall der Klimaanlage und der Klimaservicestation führen. Den Kunden darauf hinweisen, dass sich Stoffe in der Klimaanlage befinden, die von Volkswagen nicht zugelassen sind. Diese Klimaanlage darf in der Werkstatt nicht entleert oder gewartet werden.
Hinweis Die auf dem Markt angebotenen chemischen Mittel (Dichtmittel-Zusätze) zum Abdichten von Lecks im Kältemittelkreislauf sind von VW Audi AG nicht freigegeben. Es liegen keine Dauer-, Gültigkeits- oder Materialverträglichkeitsprüfungen vor. Daher können Schäden oder Funktionsstörungen an der Klimaanlage oder der Klimaservicestation nicht ausgeschlossen werden. Die im freien Handel erhältlichen Dichtmittel-Zusätze haben unterschiedliche physikalische und chemische Eigenschaften, die die Funktion der Klimaanlage und der Klimaservicestation beeinträchtigen und das System sogar vollständig außer Betrieb setzen können. VW lässt die Verwendung von Chemikalien zum Abdichten von Lecks im Kältemittelkreislauf nicht zu. Chemikalien zum Abdichten von Lecks im Kältemittelkreislauf reagieren häufig mit Luft und der darin enthaltenen Feuchtigkeit. Sie verursachen Ablagerungen im Kältemittelkreislauf und in der Klimaservicestation sowie Funktionsstörungen an Ventilen und anderen Bauteilen, mit denen sie in Kontakt kommen. Diese Ablagerungen lassen sich von den Bauteilen nicht vollständig entfernen. Chemikalien zum Abdichten von Lecks im Kältemittelkreislauf sind von außen in der Regel nicht erkennbar. Das zur Kennzeichnung vorgesehene Etikett fehlt häufig. Daher Vorsicht walten lassen, wenn die Vorgeschichte des Fahrzeugs nicht bekannt ist. Im Zubehörhandel werden Behälter angeboten, mit denen diese Chemikalien (zum Abdichten von Lecks im Kältemittelkreislauf) abgeschieden werden sollen. Da VW die Verwendung dieser Chemikalien nicht zulässt, gibt es keinen Nachweis für die Wirksamkeit dieser Filter. Hinweis Ist es notwendig, die Klimaservicestation zu evakuieren (z. B. weil verunreinigtes Kältemittel abgesaugt wurde), immer alle Filter und Trockner austauschen. Filter und Trockner erst unmittelbar vor dem Einbau aus der luftdichten Verpackung entnehmen, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Kältemittelbehälter, die mit verunreinigtem Altkältemittel gefüllt sind, werden als „Recyclingbehälter“ bezeichnet. Recyclingbehälter vor dem ersten Befüllen mit Kältemittel immer evakuieren. Kältemittelbehälter, in denen sich Luft befindet, dürfen nicht mit Kältemittel befüllt werden. Verschiedene Kältemittelarten dürfen nicht miteinander vermischt werden. Kältemittelgemische können nicht wiederaufbereitet werden und müssen entsorgt werden. Bestehen Zweifel an der Zusammensetzung des Behälterinhalts, ist das Kältemittel-Recyclingunternehmen entsprechend zu informieren.
WARNUNG Beim Befüllen von Recyclingbehältern (Druckgasbehälter) die geltenden Vorschriften, technischen Regeln und Gesetze beachten. Recyclingbehälter niemals überfüllen. Überfüllte Behälter haben kein ausreichendes Gaspolster, um die durch Wärmeeinwirkung entstehende Flüssigkeitsausdehnung aufzunehmen. Es besteht Berstgefahr. Aus Sicherheitsgründen ausschließlich Recyclingbehälter mit Sicherheitsventil verwenden. Recyclingbehälter müssen während des Befüllvorgangs auf kalibrierten Waagen gewogen werden. Die maximal zulässige Füllmenge beträgt 75 % (Füllfaktor 0,75) des auf dem Recyclingbehälter angegebenen Füllgewichts (ein Eintrag von Kältemittelöl zusammen mit dem Kältemittel in den Recyclingbehälter ist nicht auszuschließen).

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