Umgang mit Kältemittel
ALLGEMEINES.
Das Arbeitsmedium der Klimaanlage ist Kältemittel, eine chemische Mischung, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt und die Einhaltung bestimmter Vorschriften im Umgang erfordert.
Bei Arbeiten, die mit dem Öffnen des Systems verbunden sind,
sind stets eine Schutzbrille zu tragen und die Anschlüsse sowie Ventile mit einem sauberen Tuch zu umwickeln.
Alle Arbeiten an der Klimaanlage sind
in gut belüfteten Räumen durchzuführen und das Einatmen von Kältemitteldämpfen zu vermeiden.
Das Schweißen oder die Dampfbehandlung von Rohrleitungen und Bauteilen ist verboten.
der Klimaanlage ohne vorherige Demontage vom Fahrzeug. Bei Kontakt des Kältemittels mit
offenen Körperstellen sind diese Stellen mit einem Wasserstrahl abzuspülen. Kältemittel wird in Behältern mit stabilen metallischen Schraubdeckeln transportiert und gelagert, die Ventil und Sicherheitsstopfen vor Beschädigung schützen. Es wird
empfohlen, den Deckel nach jeder Verwendung des Behälters wieder aufzusetzen. Es ist verboten,
Kältemittelbehälter im Fahrgastraum des Fahrzeugs zu transportieren.
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