Klimaanlage
ALLGEMEINES.
Bei Verwendung des Kältemittels HFC-134a in der Klimaanlage (auf Sonderbestellung).
Das Kältemittel HFC-134a (R-134a) wird zusammen mit dem speziellen
PAG-Kältemaschinenöl verwendet, das die Reibstellen des Kältekreislaufs schmiert. Dieses Kältemittel ist nicht verträglich mit CFC-12 (R-12) und mineralischen Ölen..
Es ist verboten, das Kältemittel R-12 und mineralische Schmieröle in Klimaanlagen (KA) zu verwenden, die mit dem Kältemittel HFC-134a betrieben werden (R-
134a). Für diese KA-Systeme ist außerdem verboten, Servicegeräte zu verwenden,
die für Klimaanlagen mit dem Kältemittel R-
12 vorgesehen sind. Andernfalls werden die Klimaanlage bzw. das Servicegerät beschädigt. Zur Wartung von Klimaanlagen mit Kältemittel R-134a dürfen nur
Geräte verwendet werden, die den Anforderungen der Norm SAE J
2210..
Warnung.
Der Kontakt mit Dämpfen und Aerosolen von Kältemittel und Kältemaschinenöl
kann zu Reizungen der Schleimhäute von Augen, Nase und Hals führen. Das Einatmen von Dämpfen und Aerosolen des Kältemittels und Kältemaschinenöls vermeiden. Bei versehentlichem Austritt von Kältemittel aus dem KA-System
den Arbeitsraum vor Fortsetzung der Arbeit lüften.
Eine mit dem Kältemittel R-134a betriebene Klimaanlage und das entsprechende Servicegerät dürfen nicht
mit Druckluft auf Dichtheit geprüft werden.
Ein Gemisch aus Luft und Kältemittel R-134a ist bei erhöhtem Druck brennbar und kann explodieren. Dies kann zu schweren Personenverletzungen und erheblichen
Sachschäden führen. Servicegeräte und Klimaanlagen mit Kältemittel R-134a niemals mit Druckluft prüfen.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen sind der Herstellerdokumentation für
Kältemittel und Öle für Klimaanlagen zu entnehmen.
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