Fahren

Fahrzeugbeladung

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Machen Sie sich vor dem Beladen des Fahrzeugs mit den folgenden Begriffen vertraut:

  • Leergewicht: Gewicht des Fahrzeugs einschließlich der Serienausstattung, Betriebsflüssigkeiten, Schmiermittel usw. Insassen und Zubehör sind nicht enthalten.
  • Nutzlast: Zulässiges Gesamtgewicht von Ladung, Insassen und Sonderausstattung. Die Nutzlast ergibt sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht abzüglich des Leergewichts.
  • Tatsächliches Gesamtgewicht: Leergewicht zuzüglich Nutzlast. Das tatsächliche Gesamtgewicht ist keine Grenze und keine Spezifikation.
  • Zulässiges Gesamtgewicht (GVWR): Höchstzulässiges Gesamtgewicht des Basisfahrzeugs, der Insassen, der Sonderausstattung und der Ladung.

    Das zulässige Gesamtgewicht ist für jedes Fahrzeug spezifisch und ist auf dem Sicherheits-Zertifizierungsetikett an der Fahrertürsäule angegeben.

  • Zulässige Achslast (GAWR): Tragfähigkeit jedes Achssystems. Die zulässige Achslast ist für jedes Fahrzeug spezifisch und ist auf dem Sicherheits-Zertifizierungsetikett an der Fahrertürsäule angegeben.
  • Tatsächliches Zuggesamtgewicht (GCW): Das kombinierte Gewicht des Zugfahrzeugs (einschließlich Insassen und Ladung) und des beladenen Anhängers.
  • Zulässiges Zuggesamtgewicht (GCWR): Höchstzulässiges kombiniertes Gewicht des Zugfahrzeugs (einschließlich Insassen und Ladung) und des beladenen Anhängers.
  • Zulässige Anhängelast: Höchstgewicht eines Anhängers, den das Fahrzeug ziehen darf. Die zulässige Anhängelast ergibt sich aus dem zulässigen Zuggesamtgewicht des Zugfahrzeugs abzüglich des Leergewichts der jeweiligen Motor-/Getriebekombination, des Gewichts erforderlicher Sonderausstattung für den Anhängerbetrieb und des Fahrergewichts.
  • Maximale Anhängelast: Höchstgewicht eines Anhängers, den das beladene Fahrzeug (einschließlich Insassen und Ladung) ziehen darf. Sie ergibt sich aus dem zulässigen Zuggesamtgewicht des Zugfahrzeugs abzüglich des Gewichts des beladenen Zugfahrzeugs.
  • Anhängelastbereich: Vorgegebener Gewichtsbereich, in dem der Anhänger liegen muss; er reicht von null bis zur zulässigen Anhängelast.

Berücksichtigen Sie bei der Berechnung des Gesamtgewichts die Stützlast Ihres beladenen Anhängers.

Überschreiten Sie nicht das zulässige Gesamtgewicht (GVWR) oder die zulässige Achslast (GAWR), die auf dem Zertifizierungsetikett angegeben sind.

Verwenden Sie keine Ersatzreifen mit geringerer Tragfähigkeit als die Originalreifen, da sich dadurch die Grenzwerte für das zulässige Gesamtgewicht (GVWR) und die zulässige Achslast (GAWR) verringern können. Ersatzreifen mit einer höheren Tragfähigkeit als die Originalreifen erhöhen die Grenzwerte für GVWR und GAWR nicht.

Das Sicherheits-Zertifizierungsetikett an der Fahrertürsäule nennt mehrere wichtige Gewichtsgrenzen des Fahrzeugs. Prüfen Sie diese Grenzwerte, bevor Sie zusätzliche Ausstattung anbringen. Wenn Sie das Fahrzeug vorne zusätzlich beladen (auch im Fahrerhaus), darf das zusätzliche Gewicht die Vorderachs-Reservekapazität (FARC) nicht überschreiten. Zusätzliches Frontgewicht kann bis zur Vorderachs-Reservekapazität aufgeladen werden, sofern Sie die Nutzlast auf andere Weise begrenzen (z. B. durch Begrenzung der Anzahl der Insassen oder der transportierten Ladungsmenge).

Achten Sie stets darauf, dass das Gewicht von Insassen, Ladung und Ausstattung innerhalb der für Ihr Fahrzeug festgelegten Gewichtsgrenzen liegt, einschließlich des zulässigen Gesamtgewichts sowie der vorderen und hinteren zulässigen Achslast. Diese Grenzwerte dürfen unter keinen Umständen überschritten werden.

Das Überschreiten einer Gewichtsgrenze kann zu schweren Schäden am Fahrzeug, zum Verlust der Fahrzeugkontrolle, zum Überschlagen des Fahrzeugs und/oder zu Personenschäden führen.

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